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Wir möchten Sie an dieser Stelle mit interessanten Infos versorgen.

Freie Marktwirtschaft

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Service in der freien Garage: Was wirklich mit der Werksgarantie passiert

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«Solange das Auto Garantie hat, muss ich zur Markenvertretung.» Kaum ein Irrtum hält sich hartnäckiger – und kaum einer kostet Schweizer Autofahrer mehr Geld.

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Die kurze Antwort: Nein, müssen Sie nicht. 

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Was die Rechtslage sagt

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Es gibt in der Schweiz keine Werkstattbindung während der Garantiezeit. Die Herstellergarantie verfällt nicht, wenn Sie Ihr Fahrzeug während der Garantiedauer in einer unabhängigen Werkstatt warten oder reparieren lassen.

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Wichtig für alle, die dazu recherchieren: Viele Garagenwebsites berufen sich noch auf die KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission von 2015. Diese Grundlage ist überholt. Die seit 2002 geltende KFZ-Bekanntmachung wurde per 1. Januar 2024 durch eine bundesrätliche KFZ-Verordnung abgelöst – und anders als die rechtlich nicht bindende Bekanntmachung müssen Gerichte und Behörden die neue Verordnung anwenden.

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Für Sie als Kunde bedeutet das: Die freie Werkstattwahl steht heute auf einer stärkeren rechtlichen Grundlage als noch vor wenigen Jahren.

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Die Bedingungen

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Ganz ohne Voraussetzungen geht es nicht. Damit Ihre Garantie erhalten bleibt, müssen zwei Punkte erfüllt sein:

Arbeiten nach Herstellervorgaben. Serviceintervalle, Arbeitsumfang, Spezifikationen bei Ölen und Betriebsstoffen – alles muss dem entsprechen, was der Hersteller vorschreibt.

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Passende Ersatzteile. Originalteile oder Teile in gleichwertiger Qualität. Das ist weniger einschränkend, als es klingt: Ein grosser Teil der Komponenten in einem Neuwagen stammt ohnehin von Zulieferern wie Bosch, ATE oder Bilstein – dieselben Teile, nur ohne Herstellerlogo auf der Verpackung.

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Dazu kommt der praktische Punkt: Dokumentation. Jeder Service gehört ins Serviceheft oder ins digitale Serviceprotokoll, mit Datum, Kilometerstand und ausgeführten Arbeiten. Bewahren Sie die Rechnungen auf. Im Garantiefall ist das Ihr Nachweis.

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Was das für Sie bedeutet

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Sie haben die Wahl. Nicht nur beim Preis, sondern auch beim Ansprechpartner. In einem kleineren Betrieb sprechen Sie mit der Person, die auch am Fahrzeug arbeitet – nicht mit einer Servicedisposition, die weiterleitet.

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Werksgarantie und Kulanz sind nicht dasselbe. Die Garantie ist eine vertragliche Zusage mit klaren Bedingungen. Kulanz ist eine freiwillige Leistung, die ein Hersteller ausserhalb der Garantie gewähren kann – oder eben nicht. Bei Kulanzentscheiden fliesst die Servicehistorie mit ein, und eine lückenlose Dokumentation hilft auch dann.

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Bei Leasingfahrzeugen kann Zusätzliches gelten. Leasingverträge enthalten teils eigene Vorgaben zu Wartung und Rückgabezustand. Das ist eine vertragliche Frage zwischen Ihnen und dem Leasinggeber, unabhängig vom Garantiethema. Lesen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie wechseln.

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Woran Sie eine gute freie Garage erkennen

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  • Zugang zu den technischen Herstellerinformationen und aktuellen Serviceplänen

  • Diagnosegeräte, die Ihr Fahrzeug tatsächlich auslesen können

  • Teile in Erstausrüsterqualität, auf der Rechnung nachvollziehbar ausgewiesen

  • Ein Anruf, wenn während der Arbeit Zusätzliches auffällt – statt einer überraschenden Schlussrechnung

  • Ehrlichkeit darüber, was der Betrieb nicht kann​

 

Der letzte Punkt ist uns wichtig: Es gibt Arbeiten, für die es markenspezifisches Spezialwerkzeug oder Herstellerfreischaltungen braucht. Dann sagen wir das und organisieren die Lösung, statt es auf gut Glück zu versuchen.

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Fazit

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Die freie Werkstattwahl ist kein Graubereich, sondern geregelt. Voraussetzung sind fachgerechte Arbeit nach Herstellervorgabe, passende Teile und saubere Dokumentation. Genau so arbeiten wir – und deshalb müssen Sie sich zwischen Garantie und Ihrer Wunschwerkstatt nicht entscheiden.

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