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Wir möchten Sie an dieser Stelle mit interessanten Infos versorgen.
Freie Marktwirtschaft
Die Eidg. Wettbewerbskommission setzt sich ein für uneingeschränkten Wettbewerb, also freie Marktwirtschaft. Das Kartellgesetz regelt dies und die Anwendung obliegt der Wettbewerbskommission.
Als freier Markenhändler sind wir natürlich daran interessiert, dass die Regeln des Kartellgesetzes eingehalten werden, denn nur so können wir unseren Kunden ungehindert attraktive Neufahrzeugpreise offerieren und unsererseits mit vernünftigen Margen rechnen. Je höher die CH-Marktpreise einer Marke im Vergleich zum restlichen EWR Raum sind, desto mehr profitieren Sie als Kunde und wir von dieser Situation!
Hier ein paar wichtige Auszüge aus dem KG (Kartellgesetz) für Sie und uns als freier Markenvertreter:
Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles), es sei denn, die entsprechenden Arbeiten seien fehlerhaft durchgeführt worden. Ein Endverbraucher ist somit nicht verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen.
Die Garantien, welche von den Kraftfahrzeuglieferanten an dem Ort gewährt werden, wo das neue Kraftfahrzeug verkauft wird (sog. Hersteller- oder Werksgarantien), müssen unter denselben Bedingungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Gültigkeit haben.
Den Kraftfahrzeuglieferanten ist es untersagt, die Möglichkeit ihrer zugelassenen Händler zu beschränken, die Verkaufspreise für den Endverbraucher selbst festzulegen. Den Kraftfahrzeuglieferanten ist es auch nicht gestattet, auf andere Weise Fest- oder Mindestpreise vorzuschreiben. Soweit die zugelassenen Händler frei sind, den Endverbrauchern jede Form von Rabatt einzuräumen, können Kraftfahrzeuglieferanten Preisempfehlungen herausgeben.
Die Praxis zeigt, dass die Preise bei Neufahrzeugen ziemlich einheitlich sind bei den Markenvertretern. Man kann nun selber die Schlüsse ziehen, wie es dazu kommt. Wir halten hier die Fahne hoch für die freie Preisgestaltung der Verkaufspreise und praktizieren dies zu Ihrem und unseren Vorteil bei unseren CH-Fahrzeugen, wie auch bei den parallel importierten Fahrzeugen.
Hier die Dokumentationen der WEKO als PDF > Erläuterung, Vertikalabreden